Wohnmobile: Es geht weiter im Abgasskandal

Richtig ist, dass momentan noch mehr Verfahren gegen Fiat verloren als gewonnen werden. Aber: Es gibt bereits auch einige positive Urteile und darüber hinaus noch weitere positive Hinweise von Gerichten, die Klagen gegen Fiat stattgeben wollen.
Das Deckungsverhalten der Rechtsschutzversicherungen ist bei Fiat Wohnmobilen nach wie vor gut.
Auch Prozesskostenfinanzierer haben Interesse an einer Finanzierung dieser Verfahren bekundet. Das ist ein Indiz, dass nicht nur die Anwaltschaft von den Erfolgsaussichten in diesen Verfahren überzeugt ist.
Das inhaltliche Argumente des Gerichts, dass der deutsche Staat Manipulationen von ausländischen Herstellern einfach hinzunehmen habe, ist anscheinend nicht richtig. Laut Rückrufdatenbank des KBA (https://www.kba-online.de/) sind bereits Rückrufe bei Fiat-PKW in Prüfung (Fiat 500X und Doblo). Zudem hat das KBA bereits der deutschen Umwelthilfe mitgeteilt, auch bei den Wohnmobilen eigene Schritte zu prüfen.
Zudem gibt es bereits ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Italien, dass dessen Behörden hier endlich tätig werden sollen wegen der unzulässigen Abschalteinrichtungen.
Weiterhin werden im Juni 2022 die Anträge des Generalanwalts beim EuGH erwartet zur Frage, ob das EU-rechtliche Verbot vom Verkauf von Fahrzeugen mit illegalen Abschalteinrichtungen auch den Zweck hat, Individual- bzw. Verbraucherinteressen zu schützen. Die diesbezügliche mündliche Verhandlung beim EuGH lässt hier wirklich hoffen. Wenn sich das bestätigt, wird in Zukunft nicht mehr die juristische Schwelle zu überwinden sein, den Herstellern Vorsatz und Sittenwidrigkeit nachzuweisen.
Zusammenfassend macht es offensichtlich also definitiv und nach wie vor Sinn, Wohnmobilfälle in die Klage zu bringen. Die Erfolgsaussichten sind noch offen, aber es gibt starke Indizien (Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien, anstehende Anträge des Generalanwalts beim EuGH etc), dass sich diese in naher Zukunft verbessern werden.

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