Nach Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft, ersten Rückrufen und verbraucherfreundlichen Urteilen steht fest: Der Abgasskandal ist auch bei den Wohnmobilen angekommen. Ähnlich wie bei den Pkw-Manipulationen, haben Autohersteller wie Fiat, Iveco, VW und Daimler die Abgaswerte ihrer Wohnmobile durch unzulässige Abschalteinrichtungen manipuliert.
Die Konsequenzen: ein erheblicher Wertverlust des Wohnmobils und drohende Stilllegungen aufgrund der Abgaswerte, welche die vorgegebenen Stickoxid-Grenzwerte um ein Vielfaches sprengen.
Folgende Wohnmobil-Modelle der Euro-Norm 5 und 6 sind aktuell vom Wohnmobil Abgasskandal betroffen:
Marke |
Modell |
Fiat |
Fiat
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Iveco |
Iveco Iveco Iveco
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VW |
VW T5 VW T6 VW
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Mercedes-Benz |
Marco Sprinter V-Klasse Vito und Viano |
Aufgrund der Manipulationen steht Ihnen als Wohnmobilfahrer:in ein Schadensersatz zu. Unabhängig davon, ob es sich in Ihrem Fall um ein neues oder gebrauchtes Wohnmobil handelt. Selbst wenn Sie Ihr Wohnmobil in den letzten Jahren weiterverkauften, haben Sie einen grundsätzlichen Anspruch auf Schadensersatz. Auch für geleaste oder auch wieder zurückgegebene geleaste Wohnmobile steht Ihnen Schadensersatz zu.
Wenn auch Sie Schadensersatz für Ihr Wohnmobil fordern möchten, soll Ihnen die Kostenfrage nicht im Weg stehen. Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist unproblematisch, ohne Aufwand und ohne finanzielles Risiko möglich. Entweder Sie besitzen eine Rechtsschutzversicherung, welche für die Verfahrenskosten aufkommt oder die Prozesskostenfinanzierer unserer Kooperationspartner übernehmen die Kosten. Unsere Kooperationspartner setzen seit Beginn des Abgasskandals die Ansprüche von Abgasskandal-Betrogenen durch und konnte über die Jahre Erfahrungen aus 65.000 Diesel-Verfahren sammeln.
Bei betroffenen Wohnmobilen erfolgt umgehend eine schnelle Umsetzung. Sofortiger Erhalt einer persönlichen online-basierten Webakte und damit für Sie immer Einblick in den aktuellen Stand Ihres Verfahrens.
Und wenn Ihr Wohnmobil jetzt aufgrund der ständigen Entwicklungen bei Skandalaufdeckungen und neuer Rechtsprechungen noch nicht betroffen ist, aber in der Zukunft betroffen sein könnte? Kein Problem, kein ständiges Nachhalten, ob das Wohnmobil betroffen ist. Wir erfassen jede Anfrage und nehmen Ihre Daten mit Ihrer Zustimmung in einer automatisierten Datenbank auf. Sobald neue Informationen über die Betroffenheit des Fahrzeuges vorliegen, kommen wir unaufgefordert wieder auf Sie zu.
Wenn Sie den Service nutzen wollen, erhalten Sie durch uns einen Abschlag auf den Erlösanteil des Finanzierers von bis zu 3 %.
Diese Möglichkeiten haben Sie:
- Rückabwicklung des Kaufvertrages und Fahrzeugrückgabe: Erlösanteil: 25%*
- Schadensersatz ohne Fahrzeugrückgabe: Erlösanteil: 39%*
- Fahrzeug vor oder nach Klageeinreichung verkauft: Erlösanteil: 39%*
* abzüglich eines Abschlags von bis zu 3%
Sie haben natürlich auch die Option, das Verfahren aus eigener Tasche zu zahlen. Dann tragen Sie aber das gesamte finanzielle Risiko alleine, wenn der Prozess verloren wird.
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