Schadenersatz für Dieselfahrzeuge – Fristen wiederum verlängert

Die Fristen zur Geltendmachung von Schadenersatz sind gerichtlich wiederum geändert/verlängert worden. Verkaufte Fahrzeuge, die bis vor 10 Jahren zurückliegend wieder verkauft wurden und Leasingfahrzeuge, die bis vor 5 Jahren zurückliegend zurückgegeben worden sind, können betroffen sein. Bei der Rückabwicklung von Dieselfahrzeugen von Unternehmen oder Privatpersonen hilft Ihnen die DGVR – ein Dienstleistungsunternehmen mit Rechtsdienstleisterzulassung im Bereich Verbraucherrecht. 10.000 Mandate wurden bereits erfolgreich abgewickelt.
Die Besonderheit: Eine Prozesskostenfinanzierung. Die DGVR übernimmt die komplette Abwicklung und der beteiligte Prozessfinanzierer trägt das gesamte finanzielle Risiko der Geltendmachung eines Schadenersatzes. Auch wenn Prozesse verloren werden, es entstehen keine Kosten für Sie. Der Schadenersatzzuspruch liegt zwischen 3.000 bis 10.000 €. Und nur im Erfolgsfall entfällt eine Provision auf die erstrittene Schadensumme.
Es werden weitere Herstellermarken und Motoren folgen. Somit ist unser Angebot auch ein Angebot in die Zukunft. Wichtig: Es ist völlig unerheblich in welchem Land die Fahrzeuge gekauft, verkauft, geleast oder zurückgegeben worden sind -> weltweit.
Und Rückabwicklung bedeutet nicht, dass Fahrzeuge zurückgegeben werden müssen. Allerdings ist mit Blick auf Dieselfahrverbote eine Rückgabe zu empfehlen.
Mit den besten Empfehlungen
Ihr Dr. Felix Schnieders

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